Teil 3: Dorfentwicklung zwischen den Klöstern Fulda und Hersfeld

Dorfentwicklung zwischen den Klöstern Fulda und Hersfeld

Das Dorf stand nicht nur in Beziehungen zum Fuldaer Kloster, sondern auch der hiesige Landadel durfte Besitzungen und Abhängigkeiten in Dittlofrod sein Eigen nennen. Im Jahre 1494 besaß ein Engelhard von Buchenau einen Teil des Ortes; im gesamten 18. Jahrhundert, von 1702 bis 1791, hatte das Geschlecht von Langenschwarz hier Grundbesitz. Aus diesem Geschlecht wurde immerhin im Jahre 1724 ein Kaspar Theodor von Langenschwarz Propst in Hünfeld. Ein anderer Vertreter der Sippe trat zu Anfang des 18. Jahrhunderts als Freund der Riedesel-Familie zum protestantischen Glauben über – eine kleine Sensation für das Fuldaer Land. 1809 ist noch ein Oberst von Langenschwarz beim Dörnberg-Aufstand vermerkt, 1860 dient brav ein Leutnant gleichen Namens beim Kurhessischen Schützenbataillon. Dann versinkt dieses unbedeutende Landadelsgeschlecht gänzlich in den Weiten der Geschichte. Das Geschlecht derer von Buchenau war da schon bedeutender. So leisteten sich Eckhard von Buchenau, Amtmann zu Rotenburg a. d. Fulda, und sein Bruder Gottschalk im Jahre 1372 eine heftige Fehde mit dem Landgrafen Hermann zu Hessen. Zu Würden gekommen starb ein Albrecht von Buchenau als Abt zu Hirschfeld und zu noch höheren Würden gekommen verblich Hermann von Buchenau als Abt zu Fulda. Ende des 18. Jahrhunderts machte dann noch ein Georg von Buchenau als preußischer Oberstleutnant von sich reden, aber auch dieser konnte offensichtlich das Aussterben des Geschlechts im Jahre 1813 nicht verhindern.

Über die Buchenauer existiert wenig Literatur, ein eigenes Buchenauer Archiv ist nicht vorhanden. Nichtsdestotrotz liegt der Schlüssel zur Erkundung der Dittlofröder Frühgeschichte in Buchenauer Urkunden.

Das Mittelalter kannte noch nicht den umfassenden Staatsbegriff der Neuzeit. Verwaltung in ihrer Durch- und Überstrukturierung steckte noch in den Kinderschuhen. Parlamente gab es nicht, an kommunale Selbstverwaltung war nicht zu denken, die Trennung von “Staat” und Kirche nicht vollzogen, der König regierte keineswegs absolut, sondern brauchte die Unterstützung der Kleinfürsten. Um die Unterstützung, die er im nicht seltenen Kriegsfalle dringend benötigte, stets als lebendige (und gewinnbringende) Wechselbeziehung zu begreifen, vergab der König Lehen und Schenkungen.

Die ersten Urkunden, welche die Eigentumsverhältnisse des buchenauischen Gebietes klären, sind königliche Forestis-Schenkungen. Zwei Merkmale machen das Wesen einer Forestis aus: das Merkmal des Bewaldeten (u. U. auch Siedlungsland einschließend) und das des Eximinierten. Die Forestes werden nur vom König verliehen. Dieser tritt ursprünglich ihm eigentümliche Regalien an einzelne (Grafen, Abteien usw.) ab. Das forestierte (gebannte) Gebiet ist der allgemeinen Nutzung entzogen. Trotz aller wissenschaftlichen Widersprüche über den Charakter der Forestis sowie des Wildbannes, so der neuere Begriff, eine Eigenschaft ist unbestritten: der Territorium bildende Charakter. Das Jagdrecht dient als Ausgangspunkt zur Erwerbung weiterer Rechte. So entwickelt sich aus dem mit dem Jagdregal verbundenen Recht der Bestrafung von Jagdfrevel eine niedere Gerichtsbarkeit, die sich manchmal zur peinlichen Gerichtsbarkeit steigert. Soweit die etwas grauen grundsätzlichen Erläuterungen.

Das buchenauische Gebiet westlich der Eitra kam frühestens (aber eher unwahrscheinlich) durch die Schenkung des Haunefeldes, also des Gebietes um Hünfeld, durch Karl dem Großen im Jahr 781 an das Kloster Fulda. In der Schenkungsurkunde fehlen feste Grenzen des damals noch unerschlossenen Gebietes. Wahrscheinlicher ist deshalb, dass das Gebiet 980 durch die Verleihung der Forestis Branvirst an die fuldische Abtei gelangte.

Da die Bannbezirke von der gewöhnlichen Verwaltung eximiniert waren, der staatliche Beamte, der Graf, nur noch wenige Rechte in dem gebannten Gebiet besaß, musste das Kloster die Verwaltung durch einen Vogt ausüben. Das Hünfeld, einschließlich dem nordöstlichen Gebiet, war dem fuldischen Vogt des Klosters Hünfeld unterstellt. 1397 wird Buchenau als fuldisches Territorium erwähnt: “Eberhard von Buchenau hat von sinen und aller von Buchenau wegen ihr Lehen entphangen mit Namen Buchenawe daz Sloss und alles daz darzu gehort und alles daz er und sie habin liegende in den Buchen”. In einem Vertrag von 1585 wird der Umfang des buchenauischen Gerichtes zum ersten Male erwähnt. Die zur Ritterschaft gehörenden Dörfer sind: Bodes (südlich der Eitra und des Fischbaches), Branders, Buchenau, Erdmannrode, Fischbach (südlich des gleichnamigen Baches), Giesenhain mit dem Hof Schwarzenborn und Soislieden. Dittlofrod zählte nicht dazu.

Das Stift Fulda umarmte zahlreiche Vasallen und deren Herrschaftsgebiete in seinem Territorium, doch war der Grad ihrer Abhängigkeit von dem Stift unterschiedlich. Dies war bedingt durch die geographische Lage, durch eigene Machtgrundlagen und durch Verpflichtungen anderen Herrn gegenüber. Buchenau waren hinsichtlich aller drei Punkte die besten Möglichkeiten gegeben, eine Eigenständigkeit auszubilden. Die Lage Buchenaus am Rande des fuldischen Territoriums, die Finanzkraft, die die Familie für eine gewisse Zeit hatte, die Lehen, die von dem Kloster Hersfeld herrührten und die vielfältigen Verpflichtungen den Landgrafen von Hessen gegenüber, gewährten Buchenau eine Freiheit, die es der Familie ermöglichte, die Bindungen an das zunehmend schwächelnde Fulda fast völlig zu lösen. Gelungen ist ihnen die völlige Loslösung trotzdem nie. Dittlofrod konnte von der Hängepartie zwischen den Buchenauern und dem Stift Fulda nicht profitieren: Das zum fuldischen Oberamt Eiterfeld-Fürsteneck zählende Dittlofrod konnte auf “Zonenrandförderung” nicht hoffen – im Gegenteil. Im Jahr 1321 kauft Albert von Buchenau das Amt Eiterfeld – Fürsteneck, 1333 werden Hermann und Simon von Buchenau mit einer Hufe in Oberufhausen und dem Erbburglehen Fürsteneck belehnt, von 1337 bis 1358 befand sich das Amt Fürsteneck mit Ausnahme des Gerichts über Hals und Hand, der Herberge und der Landbede als Pfandschaft in den Händen der Buchenauer, und von 1364 bis 1425 war das gesamte Amt einschließlich Dittlofrod und die Burg Fürsteneck an die Buchenauer verpfändet.

Dittlofrod, Grenzdorf des Stifts Fulda sowohl zur Ritterschaft Buchenau als auch zum Kloster Hersfeld, war sozusagen der Blinddarm des Fuldischen Gebietes: Man wollte sich den Ort nicht ohne Not wegnehmen lassen, aber investieren wollte man hier am mitunter fiebrigen Nabel zum ungeliebten Nachbarn Hersfeld auch nichts. Und die Buchenauer als fuldische “Untermieter” im Ort suchten hier mit Sicherheit nur ihre wirtschaftlichen Vorteile.

Mit den Hersfeldern konnten sich die Fuldaer Klosterherren auch nie anwärmen. So errichtete Lullus im Jahre 769 in bewusster Konkurrenz zum schnell wachsenden Kloster Fulda auf ihm gehörenden Grund und Boden ein eigenes Kloster. Lullus wurde dessen erster Abt und verhalf ihm zu zahlreichen Schenkungen. Der Grundbesitz wuchs auf etwa 70.000 Morgen an, von denen allerdings etwa 80 {57d3948507bce08718d461db1cdb1f49a25a740ad6bbcec3f34165312e73af25} in Thüringen lagen. Der entfernter liegende Streubesitz ging später meist wieder verloren, doch der reichliche Grundbesitz in der näheren Umgebung des Hersfelder Klosters führte – wie in Fulda und anderenorts auch – im 12. und 13. Jahrhundert zur Herausbildung eines eigenständigen, mehrere Amtsbezirke umfassenden weltlichen Territoriums, das sich in einem breiten Streifen quer über die zentralen Gebiete in der südlichen Hälfte des heutigen Landkreises Hersfeld-Rotenburg erstreckte. Wie ein Korsett schnürte dieses Fürstentum den Expansionsdrang des Klosters Fulda nach Norden ein. Dittlofrod mußte dieses Korsett besonders spüren und hatte davon nur Nachteile.

Durch den Erlass König Friedrich II. “Confoederatio cum principibus ecclesiasticis” vom 26. April 1220 wurde der Hersfelder Abt zusammen mit 28 anderen Reichsäbten und 16 Reichsäbtinnen in den Reichsfürstenstand erhoben. Er war fortan – wie sein Fuldaer Abts-Kollege – nicht mehr simpler Reichsabt und Großgrundbesitzer, sondern Reichsfürst und Landesherr mit dem neuen Titel “Fürstabt”. Nur neue Titel vergrößern nicht die eher bescheidene Landesherrlichkeit: Das Fürstentum Hersfeld war auf Grund seiner Lage zwischen der mächtigen Landgrafschaft Hessen im Norden und der größeren Reichsabtei Fulda im Süden in seinem Bestand sehr oft gefährdet. Beide Nachbarn versuchten immer wieder, sich seines Territoriums zu bemächtigen. Fuldaer Bemühungen in den Jahren 1513 und 1629 waren von Erfolglosigkeit gekrönt.

Anders der Landgraf von Hessen: Er, der ohnehin seit 1432 im Besitz der Vogtei über das Stift Hersfeld war, eroberte 1631 als Verbündeter Gustav Adolfs von Schweden das Fürstentum Hersfeld und erhielt es durch den Westfälischen Frieden 1648 endgültig zugesprochen. Ober- und Unterstoppel gehörten schon seit 1409 zum hessischen Amt Hauneck, da die Herren von Haun beide Orte verkauft hatten. Dittlofrod blieb also in der politischen Wetterecke Osthessens bis zur Säkularisation im Jahre 1802.

Der Ort teilte in den kommenden Jahren das politische Schicksal des Hochstiftes Fulda und wurde nach der kurzen oranischen, französischen bzw. großherzoglich-frankfurtischen Zwischenherrschaft 1816 zunächst kurhessisch, d. h. dann doch endlich von Kassel geschluckt. Doch der Kasseler Fürst stand 1866 beim deutsch-deutschen Waffengang nicht auf der Gewinnerseite. Er wurde von Bismarck in Rente geschickt und sein Land einschließlich Dittlofrod von Preußen geschluckt. Der Ort kam also im 19. Jahrhundert aus der Jahrhunderte überdauernden Wetterecke raus, um “Provinz in der Provinz” werden zu dürfen. Straßen und Schienen gingen weiter an Dittlofrod vorbei.

Schrieb der besagte Konrad Lübeck Dittlofrod in seiner Entstehungsphase Startschwierigkeiten zu, so hatte der Ort zu Beginn des 20. Jahrhunderts immer noch Wachstumsprobleme, die in den Jahrhunderten zuvor ebenfalls nicht überwunden werden konnten. Zählte der Ort 1677 22 Nachbarn, waren es 1701 mit 7 Bauern, 2 halben Bauern, 6 Viertelsbauern und 4 Hüttnern – Familienangehörige dazugerechnet – nur unwesentlich mehr. Im Jahr der Französischen Revolution 1789 kam man auf die nicht gerade üppige Zahl von 17 Bauern und 8 Hüttnern. Im Jahrhundert der Bevölkerungsexplosion in Deutschland, im 19. Jahrhundert, explodierte in Dittlofrod nichts: 1833 wurden 26 Häuser und 203 Seelen gezählt, 1877 gab es nur 7 Häuser mehr, wobei die Einwohnerzahl mit 210 Seelen nahezu unverändert blieb. 1904 zählt Dr. Gregor Richter in den “Fuldaer Geschichtsblättern” 17 Bauern, 4 begüterte und 4 vierschwellige Hüttner. Am Anfang des 20. Jahrhunderts stand Dittlofrod in der Bevölkerungsstatistik immer noch auf dem Niveau des Jahres der Französischen Revolution.

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